Lockdown-Gaga: »ERKLÄREN SIE ES, Herr Söder!«

Teilweise schon seit fast drei Monaten befindet sich Deutschland im zweiten Corona-Lockdown. Ein Schuhhändler aus Franken, der Heimat des kleinen Weißwurst-Diktators Markus Söder (CSU), hat in seiner Verzweiflung einen Brandbrief an den bayerischen Ministerpräsidenten geschrieben. Seine Wut steht pars pro toto für eine ganze Reihe von irren und widersprüchlichen Lockdown-Regeln hierzulande.

Peter Ludwig von »Ludwig-Schuhe« in Wunsiedel im ostfränkischen Fichtelgebirge fordert vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) Erklärungen. Konkret geht es um folgenden Sachverhalt:

  • »Wir als Schuhgeschäft dürfen seit dem 16. Dezember nicht mehr öffnen! ‚Aldi‘, ‚Lidl‘ und die anderen Discounter dürfen alles verkaufen!« Und das, obwohl es bei »Ludwig-Schuhe« ein Hygienekonzept mit Einlasskontrolle gab.

Verstehen kann der Unternehmer das alles nicht: »In den großen Discountern sind viel mehr Menschen unterwegs«, schreibt er. Angehängt an den Brief ist ein Prospekt von ‚Norma‘. In Filialen des Discounters soll es von dieser Woche an auch verschiedene Schuhmodelle zu kaufen geben. Das bringt Ludwig zu Recht auf die Palme. Seinen Brandbrief an Söder beendet er in Großbuchstaben: »ERKLÄREN SIE MIR ES BITTE!«

Mit seiner Wut steht der fränkische Schuhhändler nicht alleine da. Bundesweit gehen immer mehr Supermärkte und Discounter, so etwa das »Vorteil-Center« im rheinland-pfälzischen Unkel, dazu über, zwischen Nudeln, Konserven, Bier- und Limokästen Textilien anzubieten, während zahlreiche kleinere Modegeschäfte verzweifelt versuchen, sich mit Einzelverkäufen aus dem Schaufenster über Wasser zu halten.

Der Lockdown-Irrsinn hat Absurditäten am laufenden Band produziert:

SPORT:

Golf ist das Musterbeispiel eines Sports an der frischen Luft. Oft verpönt, weil er viel Platz braucht, müsste er in Corona-Zeiten eigentlich medizinisch empfohlen sein. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben ihn dennoch verboten. In anderen Bundesländern ist Golfsport erlaubt – sofern er kontaktfrei allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt wird.

FAHRSCHULEN:

Auch hier ist das Bild uneinheitlich. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben den Fahrunterricht untersagt. In den anderen Bundesländern ist er erlaubt – aber meistens sind nur Theorie-Prüfungen möglich. Ob auch Fahrunterricht stattfinden kann, ist je nach Bundesland verschieden.

CAMPING:

Touristisches Camping ist generell verboten, aber Dauercampen ist in der Hälfte der Bundesländer erlaubt, etwa wenn der Campingplatz Erstwohnsitz ist (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen) oder wenn ein mehrmonatiger Miet- oder Pachtvertrag besteht (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein).

BUCHHANDLUNGEN:

In Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt können sich Leser weiterhin beim Buchhändler in der Nachbarschaft mit Lektüre für die Corona-Wochen eindecken. Die Geschäfte bleiben geöffnet – anders als in Sachsen, wo sie völlig geschlossen sind. In allen anderen Bundesländern sind zumindest die Bestellung und Abholung bzw. Lieferung von Büchern möglich.

BAUMÄRKTE:

Nach den derzeitigen Lockdown-Regeln ist es gewöhnlichen Kunden verboten, in Baumärkten einzukaufen. Diese haben zwar geöffnet, aber nur für Handwerker. Allen übrigen bleibt, online zu bestellen und die Waren am Geschäft abzuholen. Offenbar sind Handwerker weniger »ansteckend« …

ZOO:

Zoos und botanische Gärten sind bundesweit geschlossen. Aber Berlin und Sachsen-Anhalt haben immerhin die Außenanlagen für Besucher geöffnet.

MASKENPFLICHT:

Wer dabei erwischt wird, dass er den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht trägt, und zu einem Bußgeld verdonnert wird, muss unterschiedlich tief in die Tasche greifen – je nach Bundesland.

  • 50 bis 100 Euro: Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
  • Bis 150 Euro: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein.
  • Bis 250 Euro und mehr: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg.

Fazit des Lockdown-Irrsinns: Eine Buchlesung ist offenbar gefährlicher als eine Fahrt in einem überfüllten Bus. Der Besuch in einem Restaurant mit Hygienekonzept, Abstandhalten, Acrylglasscheibe und Datenerfassung birgt offenbar mehr Gefahren als der Einkauf im Supermarkt. »Das sind nicht mehr die Züge eines liberalen, sondern eines vormundschaftlichen Staates«, konstatierte unlängst die »Rhein-Zeitung« in Koblenz.

Irrenhaus München: Radfahrer als Aerosolschleudern!

Den Irrsinn vollends auf die Spitze treiben wollte dieser Tage die Münchner CSU. Söders Christsoziale wollten das Radfahren auf den Hauptwegen im Westpark der bayerischen Landeshauptstadt verbieten. Begründung: Keuchende Radler seien Aerosolschleudern und somit eine Gefahr für Fußgänger. Der Gaga-Antrag scheiterte zum Glück im zuständigen Bezirksausschuss.

(oys)

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